Arbeitsrecht für Führungskräfte

Arbeitsrecht für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte


Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Führungskräften stellen sich nicht selten dienstvertragliche und arbeitsrechtliche Fragen, die sich aus ihrer besonderen Stellung im Unternehmen ergeben.


Während bei Führungskräften zumindest die erheblichen Abweichungen im Arbeitsrecht zu beachten sind (bspw. der erheblich eingeschränkte Kündigungsschutz) bedarf es bei der Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen einer fundierten Kenntnis des Zusammenspiels zwischen Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht. Der Zusammenhang zwischen handelsrechtlicher Bestellung und Dienstvertrag, die Frage des richtigen Rechtsweges bei Abberufung und Kündigung, der (fehlende) Kündigungsschutz und die gesteigerten persönlichen Haftungsrisiken bei Gesetzesverletzungen der GmbH und AG sind hier nur als Beispiele zu nennen.


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, wenn es um diese spezifischen Themen geht, die sich aus Ihrer Stellung als Organmitglied oder Führungskraft ergeben – in rechtlicher aber auch in strategischer Hinsicht.


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Anstellungsvertrag & Anstellungsverhältnis, Variable Vergütung

Haftung, Versicherungen, Steuern, Strafrecht, Insolvenzrecht

Prüfung, Beratung & Vertretung bei Beendigung einer Zusammenarbeit

Anstellungsvertrag & Anstellungsverhältnis, variable Vergütung

Wenn es um die vertraglichen Grundlagen für eine Führungsposition in einem Unternehmen geht – mit besonderen Rechten, aber auch Pflichten – ist es wichtig, dass dieser Vertrag exakt auf die Tätigkeit und Verantwortlichkeiten zugeschnitten ist, wozu auch die richtige Gestaltung von Konzernanstellungsverhältnissen gehört.


Aus diesem Grund biete ich leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern spezifische Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Arbeits- und Dienstverträgen an. Das gilt für die individuelle Gestaltung, Prüfung und Verhandlung solcher Verträge. Das gilt aber auch, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im laufenden Vertrag kommt (z.B. im Zusammenhang mit Bonuszahlungen, Zielvereinbarungen und Prämien etc.) und es darum geht, Ansprüche gegenüber dem Unternehmen durchzusetzen.

Haftung, Versicherungen & Co.

Das Thema Haftung im Anstellungsverhältnis ist vor allem für Personen in Führungspositionen wie z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder relevant, insbesondere aufgrund der vielen Haftungsgefahren im Außenverhältnis. Die ausufernde Rechtsprechung zur Haftung bei Datenschutzverstößen und die hieraus hergeleitete Haftung des Geschäftsführers als persönlich Verantwortlicher ist hier nur exemplarisch zu nennen.


Deshalb ist schon bei der Prüfung und Verhandlung des Anstellungsvertrages darauf zu achten, dass der Vertrag angemessene Regelung im Hinblick auf Compliance- bzw. Haftungsfragen enthält. Genauso bin ich aber auch Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht Ihre spezifischen Haftungsrisiken möglichst lückenlos mit einer passenden Versicherung (z.B. D&O-Versicherung) abzusichern.


Und werden Sie tatsächlich einmal persönlich in Anspruch genommen, vertrete ich außergerichtlich und vor Gericht, wenn es zu einem Verfahren kommt.

Beendigung der Zusammenarbeit

Auch wenn es um die Beendigung einer Zusammenarbeit geht (Aufhebung, Kündigung, Abberufung etc.), kann sich diese Situation für Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände anders gestalten als in einem „normalen“ Arbeitsverhältnis – bei einer einvernehmlichen, wie auch bei einer streitigen Trennung.  Hier gilt es unter anderem zahlreiche Sonderthemen wie nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu beachten und eine geregelte Kommunikation – innerbetrieblich wie auch ggf. in der Öffentlichkeit – sicherzustellen, um negative Folgen zu vermeiden.


Hier berate ich, wenn es darum geht zu prüfen, wie die vertragliche Ausgangslage ist, welche Rechte aus dem Vertragsverhältnis realisiert werden können und welche Folgen das Ende einer Zusammenarbeit für eine berufliche Neuorientierung hat (z.B. Ausstiegsklauseln, Sprachregelungen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote usw.). Hierzu gehört dann im Weiteren die Gestaltung des Aufhebungsvertrages und die Abwicklung der Zusammenarbeit, mit dem Ziel der bestmöglichen (finanziellen) Lösung – natürlich unter Berücksichtigung steuer- und sozialrechtlicher Aspekte.


Sollte eine „geräuschlose“ und einvernehmliche Lösung doch einmal nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht.

Sozialversicherung, Steuern, Strafrecht, Insolvenzrecht

Gerade im Rahmen der Beratung von Organvertretern sind neben den arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen häufig komplexe weitere Fragen im Bereich Sozialversicherung, Steuern, Strafrecht und Insolvenzrecht zu klären, nicht zuletzt im Bereich von Haftungsfragen – sei es haftungsvermeidend oder wenn bereit ein Haftungsfall eingetreten ist.


Um hier eine „Rundumberatung“ sicherzustellen, arbeitet die Kanzlei mit einem Netzwerk spezialisierter Kooperationspartner zusammen, die bei Bedarf jederzeit ergänzend hinzugezogen werden können.

Rechtsanwalt-Dr.-Thomas-Schelp

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