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Arbeitsrecht & Immobilienrecht



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Fachanwaltskanzlei für Arbeits- und Immobilienrecht


Ein klarer Fokus einer Kanzlei auf bestimmte Rechtsbereiche ist gut und wichtig. Denn er macht es möglich, Mandanten optimal beraten und vertreten zu können – mit vertieftem Rechtswissen, mit viel Erfahrung und dem richtigen Augenmaß für realisierbare Lösungen.


Deswegen habe ich mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt auf zwei Bereiche spezialisiert: das Arbeitsrecht und das Immobilienrecht. Seit mehr als 15 Jahren unterstütze ich Mandanten bundesweit in diesen Rechtsbereichen und stelle gerne mein Wissen und meine praktische Erfahrung in den Dienst meiner Mandanten, um mit spezifischer Expertise die bestmöglichen Ergebnisse für meine Mandanten zu erzielen – außergerichtlich und vor Gericht.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich bewusst Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte.

 

Die Erfahrungen aus der Beratung von Arbeitgebern ermöglichen es mir, Arbeitnehmer und Führungskräfte optimal zu unterstützen. Ich kenne die Argumente und Sichtweisen der Arbeitgeberseite aus meiner täglichen Arbeit und kann diese Erkenntnisse für meine Mandanten nutzen, um eine optimale Strategie in der Auseinandersetzung zu entwickeln.


Arbeitgeber hingegen profitieren von meiner Arbeit mit Arbeitnehmern: denn auch deren Perspektive ist mir in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen aus meinem Beratungsalltag bekannt.


Allerdings geht meine anwaltliche Tätigkeit für Arbeitgeber deutlich über das Individualarbeitsrecht hinaus: so zählt auch das kollektive Arbeitsrecht (Verhandlungen und Prozessführung im Betriebsverfassungsrecht) zu meinem Beratungsangebot für Arbeitgeber, genauso wie die strategische Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und bei betrieblichen Restrukturierungen.

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Immobilienrecht

Gewerberaummietrecht, Maklerrecht

Auch im Immobilienrecht habe ich mich spezialisiert, um Mandanten bestmöglich beraten und vertreten zu können.

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit im Immobilienrecht ist das

Gewerberaummietrecht. Vermieter und Mieter unterstütze ich in allen Angelegenheiten rund um die Vermietung und Anmietung von Gewerbemietobjekten.


Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit im Immobilienrecht ist das Maklerrecht. Makler, aber auch deren Kunden, berate ich zu allen Fragen rund um Rechte und Pflichten aus einem Maklervertrag, insbesondere die Gestaltung von Maklerverträgen und die Durchsetzung von Provisionsansprüchen.


Im Maklerrecht beschränkt sich meine Vertretung jedoch nicht nur auf Immobiliengeschäfte sondern erstreckt sich auf das gesamte Maklerrecht (u.a. Maklerverträge in Form von Personalberatungs- und -vermittlungsverträgen)

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Dr. Thomas Schelp

Dr. Thomas Schelp ist seit 2008 Rechtsanwalt und als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Seit 2013 berät und vertritt er Mandanten in seiner eigenen Kanzlei mit Standorten in Würzburg und Köln.





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