Ihr Experte für Arbeitsrecht |
Dr. Thomas Schelp
Befristeter Arbeitsvertrag?
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Individuelle Vertragsprüfung
Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und prüfen den Fall sachlich und rechtlich ausführlich. Oberflächliche Online-Schnellprüfungen bieten wir Ihnen nicht, dazu ist das Befristungsrecht zu komplex.
Umfassende Beratung
Ob TzBfG, WissZeitVG oder einschlägige Tarifverträge: Wir kennen die Tücken und Fallstricke des Befristungsrechts.
Fachanwaltliche Vertretung
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und hunderte erfolgreiche Prozesse.
Frist beachten!
Die Klage auf Bestand eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist während des Arbeitsverhältnisses immer möglich. Spätestens muss die Klage jedoch drei Wochen nach Befristungsablauf geltend gemacht werden.
Sachgrund lose Befristung grds. nur bis zu 2 Jahren möglich, falls keine Vorbeschäftigung (§ 14 Abs. 2 TzBfG)
Befristungen mit Sachgrund vor allem nach § 14 Abs. 1 TzBfG möglich. Strenge Voraussetzung, oft nicht erfüllt.
Zahlreiche Sonderregelungen in Gesetzen und Tarifverträgen, bspw. WissZeitVG für wissenschaftliches und künstlerisches Personal.
Frist nach § 17 TzBfG: spätestens 3 Wochen nach Befristungsende.
FAQ - Häufige Fragen
Was kostet die Überprüfung der Befristung?
Durch die Übermittlung von Unterlagen kommen keine Kosten auf Sie zu. Erst wenn danach auf Ihren Wunsch hin eine Beratung zur Befristung oder sogar eine klageweise Durchsetzung Ihrer Rechte (Befristungskontrollklage) erfolgt, fallen Kosten an.
Die Abrechnung des Mandats erfolgt stets transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die für die Tätigkeit nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats sowie natürlich nach dem Tätigkeitsumfang. Eine Prüfung der Befristung ist mit einer Erstberatungsgebühr (190 € zzgl. Umsatzsteuer) oder bei weiterer Prüfung mit einer Beratungsgebühr (250 € zzgl. Umsatzsteuer) abgedeckt, eine klageweise Durchsetzung wiederum verursacht weitere Kosten.
Für die Prüfung und eine Klage werden die Kosten (bis auf eine etwaige Selbstbeteiligung) meist von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären wir dies gerne unverbindlich und kostenfrei für Sie ab.
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Ich helfe Ihnen gerne. Senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich auch gerne direkt persönlich an.