Ihr Experte für Gewerbemietrecht | Gewerbliches Mietrecht


Im  Gewerbemietrecht berate und vertrete ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bundesweit Vermieter und Mieter von Büroflächen, Ladenlokalen bzw. Restaurants,  Arztpraxen, von Lagerhallen, Produktionsflächen oder Gastronomiebetrieben.


Mit der Erfahrung aus der Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern ist es mir möglich, mich in die Position der Gegenseite zu versetzen und damit bestmögliche Lösungen für meine Mandanten zu erarbeiten und zu erzielen.

Zu meinen Mandanten zählt eine große Bandbreite an Vermietern und Mietern: vom Freiberufler oder Einzelhandelsgeschäft über regionale (Groß-)Vermieter bis zu einem Weltmarktführer in der Vermietung bestimmter „Full-Service-Offices“.

Jetzt Kontakt aufnehmen


Gewerbemietvertrag

Auseinandersetzungen im laufenden Gewerbemietvertrag 

Am Ende eines Gewerbemietvertrages

Gewerbemietvertrag

Das Gewerbemietrecht unterscheidet sich deutlich vom Mietrecht über Wohnraum – es kennt quasi keinen Mieterschutz:

Im Gewerbemietvertrag können die Parteien stattdessen vieles sehr individuell regeln. Das birgt allerdings auch Risiken, vor allem wenn ein Gewerbemietvertrag nicht professionell gestaltet ist bzw. wird.


Deshalb unterstütze ich Sie mit meiner Kanzlei – ob als Mieter oder Vermieter – schon bei der sorgfältigen Gestaltung des Gewerbemietvertrages: sei es zu Fragen, was in einem

Gewerbemietvertrag zulässigerweise vereinbart werden kann und was nicht (z.B. Vertragslaufzeiten, Renovierung, Verlängerungsklauseln, Betreiberpflichten und Rückbauverpflichtung etc.) oder zum allgegenwärtigen Thema „Schriftform“. Genauso prüfe ich bestehende Mietverträge im Hinblick auf rechtliche „Stolperfallen“, unzulässige Klauseln oder Lücken im Vertrag und unterstütze Sie in Verhandlungen mit Ihrem (künftigen) Vertragspartner.

Auseinandersetzungen im laufenden Gewerbemietvertrag 


Auch und gerade im laufenden Mietvertrag kann es zu Meinungsverschiedenheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen. Das betrifft nicht nur Mietrückstände oder Mieterhöhungen,

Mängelrechte, Schönheitsreparaturen und Beschädigungen der Mietsache durch den Mieter. Zu Problemen kommt es auch in vielen Spezialfragen wie z.B. im Zusammenhang mit Konkurrenzschutzklauseln als Pflicht des Vermieters oder mit der Betriebspflicht als Pflicht des Mieters. Nicht zuletzt ist die unerlaubte (oder zu Unrecht verweigerte) Untervermietung ein häufiger Streitfall.


Haben Sie in einem laufenden Gewerbevertrag ein rechtliches Problem, unterstütze ich Sie deutschlandweit, um – wenn möglich – zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Vermieter bzw. Mieter zu finden. Gelingt das nicht, leite ich natürlich die erforderlichen rechtlichen Schritte ein und vertrete Ihre Interessen mit dem Blick für praktikable Lösungen und mit dem nötigen Nachdruck vor Gericht.

Am Ende eines Gewerbemietvertrages

Nicht zuletzt kommt es häufig am Ende eines Gewerbemietvertrages zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, beispielsweise wenn der Gewerbemietvertrag mit an sich fester Laufzeit vorzeitig beendet werden soll oder wenn es zum regulären Ende des Mietvertrages Differenzen darüber gibt, wie die Gewerbefläche an den Vermieter zurückzugeben ist (Renovierung, Rückbau von Ein- und Umbauten etc.).


Auch in dieser Situation bin ich gerne Ihr Ansprechpartner, kläre Rechte und Pflichten, setze Ihre Ansprüche außergerichtlich oder vor Gericht durch oder wehre unberechtigte Ansprüche, die gegen Sie erhoben werden (Schadensersatz etc.), effektiv ab.  Hierzu gehören natürlich auch Räumungsklagen und Klagen auf Zahlung von Nutzungsersatz und Schadensersatz, falls das Mietobjekt nach Ende des Mietvertrages vertragswidrig weitergenutzt und nicht geräumt wird.

Rechtsanwalt-Dr.-Thomas-Schelp

Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren!

Als Fachanwalt für für Miet- und Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihren Gewerbemietvertrag.


Senden Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich auch gerne direkt persönlich an.

Jetzt anrufen! Kontakt per E-Mail aufnehmen