Ihr Experte für variable Vergütungen
Dr. Thomas Schelp
Provision, Bonus, Tantieme, Zielvereinbarung
Variable Vergütungsansprüche effektiv durchsetzen
Individuelle Vertretung
Persönlicher Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens mit jahrelanger außergerichtlicher und prozessualer Erfahrung im Bereich variabler Vergütungen
Bundesweite Prozessführung
Bundesweite Durchsetzung der Ansprüche vor Arbeitsgerichten (Arbeitnehmer) und Landgerichten (Handelsvertreter, Geschäftsführer)
Effektive Rechtsdurchsetzung
Abrechnungsanspruch, Auskunftsanspruch, Buchauszug, eidesstattliche Versicherung: wir nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten zur effektiven Vorbereitung und Durchsetzung Ihres Zahlungsanspruchs.
Ob Provision, Tantieme, Erfolgsbeteiligung oder sonstige variable Vergütung:
So vielfältig variable Vergütungen sind - egal ob für Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelsvertreter - so vielfältig sind auch die jeweiligen rechtlichen Schwierigkeiten und die ausdifferenzierte Rechtsprechung hierzu. Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung dieser Vergütungsansprüche spezialisiert.
Viele Prozesse gehen in der Praxis leider oft schon deshalb verloren, da Ansprüche eingeklagt waren, ohne dass diese qualifiziert begründet werden und deshalb mangels ordnungsgemäß vorgetragener Tatsachengrundlage abgewiesen werden. Gerade im Bereich der variablen Vergütung (insbesondere Provision) ist dies leider oft zu beobachten.
In vielen Fällen ist es deshalb notwendig, zuerst mit den entsprechenden "Vorbereitungsansprüchen" zu arbeiten (Auskunft, Abrechnung, Buchauszug, eidesstattliche Versicherung, Dokumentenvorlage), um die Zahlungsansprüche sodann mit den dadurch gewonnenen Informationen richtig zu begründen und einen erfolgreichen Prozess zu führen. Das Mittel der Wahl ist dabei meist die "Stufenklage". Diese führt zwar zu einer längeren Prozessdauer, vermeidet aber eine ansonsten in vielen Fällen leider absehbare Klageabweisung wegen Unschlüssigkeit.
Andere Möglichkeiten sind natürlich denkbar und sollten insbesondere dann genutzt werden, wenn die Fakten ohnehin klar sind oder aber trotz fehlender Tatsachengrundlage eine schnelle Verhandlungslösung erreicht werden soll ("Vergleichsdruck").
Die Taktik legen wir mit Ihnen gemeinsam fest - vertrauen Sie hier auf unsere langjährige Erfahrung und eine Vielzahl an erfolgreich geführten Prozessen, vor Arbeitsgerichten und Landgerichten bundesweit.
Nähere Details zu den variablen Vergütungen, den Vorbereitungsansprüchen und dem Vorgehen im Wege der Stufenklage finden Sie unten in den
FAQ.
Wir sichern Ihre Ansprüche.
Ob außergerichtliche Geltendmachung oder Klage, ob Auskunftsbegehren oder Zahlungsanspruch: wir unterstützen Sie bei der effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir vertreten Sie insbesondere bei folgenden Themen:
Provisionen, Ausgleichsansprüche, Gratifikationen, Zielvereinbarungen, Prämien, Tantiemen, Boni, Aktienoptionen, Erfolgsbeteiligungen, Gewinnbeteiligungen
Mehr als nur eine Zahlungsklage: die Durchsetzung variabler Vergütungsansprüche
Bei der Durchsetzung variabler Vergütungsansprüche sind nicht nur Ausschlussfristen und Verjährung zu beachten und die Ansprüche schlüssig und detailliert unter Nutzung der Vorbereitungsansprüche zu begründen, sondern auch die detaillierte Rechtsprechung hierzu (bspw. zur Initiativlast bei Zielvereinbarungen und dem Mitverschuldensgrad) zu kennen und anzuwenden. Unsere Kanzlei ist auf die Durchsetzung dieser Ansprüche spezialisiert.
Ausschlussfristen und Verjährung beachten
Alle Vorbereitungsansprüche nutzen (Abrechnung, Auskunft, Buchauszug, eidesstattliche Versicherung, Dokumentenvorlage)
Beachtung aktueller Rechtsprechung
FAQ - Häufige Fragen
Kosten
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Durch die Übermittlung von Unterlagen oder eine Beratungsanfrage kommen keine Kosten auf Sie zu. Erst wenn die Kanzlei das Mandat übernehmen kann, können Sie entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Vertretung wünschen.
Die Abrechnung des Mandats erfolgt sodann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die für die Tätigkeit nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert des Mandats. In dieser Höhe werden die Kosten oftmals von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen.
Alternativ kann auf Wunsch eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen werden (Stundensatz). Dies ist fair und transparent, kann jedoch noch Verlauf der Angelegenheit zu deutlich niedrigeren Kosten (bei geringem Zeitaufwand) oder deutlich höheren Kosten (bei zeitintensiven Fällen) führen.
Übernimmt das Unternehmen die Kosten?
Außerhalb des Arbeitsrechts (bspw. Geschäftsführer- und Handelsvertreterstreitigkeiten vor den Zivilgerichten) gilt: ist der Anspruch begründet, hat der Prozessgegner in diesem Umfang die Kosten des gesamten Rechtsstreits zu übernehmen, ebenso die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltsgebühren.
Ansonsten gilt: in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten durch die Gegenseite; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei (bzw. deren Rechtsschutzversicherung) ihre Kosten selbst. Anders ist dies in Berufungs- oder Revisionsverfahren. Dort kommt es bei Obsiegen zu einem Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner.
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