Individualarbeitsrecht
Im laufenden Arbeitsverhältnis – aber auch zu Beginn oder natürlich am Ende eines Arbeitsvertrages – stellen sich zahlreiche rechtliche Fragen, Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei allen Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis – vom Arbeitsvertrag bis hin zur Kündigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Ebenso gehört die Begleitung größerer betrieblicher Restrukturierungen – auch in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsrat - zu meiner ständigen Tätigkeit.
Arbeitsvertrag & Co.
Beratung & Vertretung im Arbeitsverhältnis
Abmahnung, Kündigung & Aufhebungsvertrag
Arbeitsvertrag & Co.
Die Basis für eine (gute) Zusammenarbeit im Arbeitsverhältnis ist ein transparenter und rechtssicherer Arbeitsvertrag.
Sind Sie Arbeitnehmer prüfe ich für Sie Arbeitsverträge, die Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden und begleite Sie bereits vorab bei Vertragsverhandlungen – auch wenn Sie in einer Führungsposition in einem Unternehmen beginnen werden. Sind Sie Arbeitgeber prüfe ich Ihre vorhandenen Vertragsvorlagen für Arbeitsverträge oder erstelle neue Verträge, die exakt auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten sind und der sich ständig ändernden Rechtslage entsprechen.
Zu meinem Beratungsangebot zählt hier auch die
Gestaltung der entsprechenden Zusatzvereinbarungen – von Datenschutzbelehrungen unter Beachtung der DSGVO über Vereinbarungen zur Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel bis hin zu Vereinbarungen nach dem Geschäftsgeheimnisschutzgesetz.
Im Arbeitsverhältnis
Auch im laufenden Arbeitsverhältnis stellen sich immer wieder rechtliche Fragen, sei es im Zusammenhang mit Abmahnungen, Urlaubsansprüchen, Elternzeit und Elterngeld, der Wirksamkeit einer (Anschluss)Befristung, einem Anspruch auf Teilzeit, Entgeltfortzahlung, der Abgeltung von Überstunden oder z.B. im Zusammenhang mit dem betrieblichem Wiedereingliederungsmanagement (BEM).
Gerade bei Geschäftsführern und Führungskräften aber auch allgemein, bspw. im Vertrieb, geht es oft auch um variable Vergütungen, die einen erheblichen Teil der Gesamtvergütung ausmachen.
Die Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die
Beratung und Prozessvertretung im Bereich
variabler Vergütungen
(Provisionen, Tantiemen, Zielvereinbarungen, …) spezialisiert – vor Arbeitsgerichten und Landgerichten
bundesweit.
Abmahnung, (fristlose) Kündigung & Aufhebungsvertrag
Der wohl größte Bedarf an anwaltlicher Unterstützung im individuellen Arbeitsrecht besteht, wenn es um das Thema Abmahnung und Kündigung geht.
Hier berät und vertritt die Kanzlei in allen relevanten Fragen, insbesondere bei ordentlichen sowie außerordentlichen Kündigungen, der Führung von Kündigungsschutzprozessen bundesweit, der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und dem Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen.
Strategische Beratung
Für Arbeitgeber ist der Umgang mit der Verlegung, Streichung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen auch rechtlich nicht immer ganz leicht – viele strategische Dinge müssen bei Um- und Restrukturierungen bedacht, geplant und rechtlich optimal und verlässlich gestaltet werden. Oft müssen die Interessen vieler Beteiligter koordiniert werden, dies regelmäßig auch noch in einem zeitkritischen Rahmen.
In diesem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (näheres zum Leistungsangebot
hier), in dem regelmäßig zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu verhandeln ist, ist die Kanzlei insbesondere mit Fragen der betrieblichen Mitbestimmung einschließlich der Führung von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren befasst. Über viele Jahre konnte hier eine Spezialisierung im Bereich der Betriebsänderung einschließlich der Durchführung von etwaig erforderlichen Einigungsstellenverfahren aufgebaut werden.
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